Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h mit der Firmenbezeichnung „Segways“ waren auf dem Weg in deutschen Bundesländern den Fußgängern zugeordnet zu werden. Nun ist eine neue bundesweite Verordnung in Kraft getreten, nach der die Nutzung von Gehwegen und Fußgängerzonen nicht zulässig ist, die Kraftfahrzeuge aber weitestgehend den Radverkehrsflächen zugeordnet werden.
- Wortlaut der MobHV , in Kraft getreten am 16.7.2009
- Im Artikel „Mobilitätshilfenverordnung MobHV in Kraft (25.07.2009)“ aus unserer Zeitschrift mobilogisch! (4/09) erfolgt eine abschließende Einschätzung der Verordnung aus Fußverkehrs-Sicht ,
- im Artikel „Segways: Nun doch eine Rechtsverordnung“ aus der mobilogisch! (4/08) eine genauere Analyse und Kritik des Verordnungsentwurfes und
- hier finden Sie die Stellungnahme des FUSS e.V. an das Bundesverkehrsministerium vom 28.8.2008.
- Wenn Sie mehr erfahren möchten über das Verkehrsmittel Segway aus der Sicht des Fußverkehrs , finden Sie Informationen im Artikel „Segways: Wenn Füße zu Rollen werden“ aus mobilogisch! (4/07) sowie
- im Artikel „Segways: Gesetzesänderung rollt auf uns zu“ aus mobilogisch! (1/08) Informationen über die Reaktionen des Bundesverkehrsministeriums und der Bundesländer .