Mit der letzten StVO-Novellierung wurden die Einsatzmöglichkeiten des „Verkehrsberuhigten Bereichs“ eingeschränkt, anstatt wie vom FUSS e.V. vorgeschlagen, die „Begegnungszone“ nach schweizer und französischem Vorbild auch in Deutschland einzuführen. Mit einer solchen Begegnungszone wäre die Regelungslücke zwischen Tempo-30-Zonen und der „Spielstraße“ geschlossen. Die Zeit arbeitet für diese Regelung mit Vorrang für den Fußverkehr.
- Weitere Informationen finden Sie unter www.strassen-fuer-alle.de > Begegnungszone ,
- darüber hinaus stellen wir eine Tabelle mit einem detaillierten Vergleich von Begegnungszonen mit dem Verkehrsberuhigtem Bereich bzw. Geschäftsbereich und Share Space zur Verfügung.
Die Internetseite www.begegnungszonen.ch dokumentiert viele realisierte Beispiele. Sie wird von "Fussverkehr Schweiz" www.fussverkehr.ch unterhalten.