Planungsgrundlagen
Richtlinien für das Sicherheitsaudit von Straßen (RSAS 2019)
Die Richtlinie for das Sicherheitsaudid von Straßen (RSAS 2019) ersetzt die Empfehlung für as Sicherheitsaudit von Straßen (ESAS 2002) und dient in erster Linie der Vermeidung von Verkehrsunfällen sowie die Unfallfolgen. Sie berücksichtigt die Sicherheitsansprüche der verschiedenen Verkehrsteilnehmenden und stellt insofern eine Art Qualitätssicherung dar.
Die RSAS beinhaltet Prozesse der Durchführung von Sicherheitsaudits sowohl in der Verkehrsplanung als auch im Bestand. Sie fügt sich in das deutsche und europäische Regelwerksystem ein. In der EU-Richtlinie 2008/96/EG sind bereits reaktive und präventive Verfahren zur Erhöhung der Sicherheit der Straßeninfrastruktur geregelt.
Neue bzw. veränderte Planungsgrundlagen
Richtlinien, Empfehlungen oder Merkblätter werden in der Regel in Arbeitsausschüssen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen FGSV erarbeitet und von ihr herausgegeben. Diese Regelwerke können dann vom Bundesminister für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung (BMVBS) für Bundesstraßen und Autobahnen, sowie von den Verkehrsministerien der Länder für alle anderen Straßenkategorien mehr oder weniger bindend und eventuell durch einen Einführungserlass mit veränderten Regeln eingeführt werden. Das Bundesministerium oder die Länder können jedoch auch eigene Richtlinien bzw. Ausführungsvorschriften veröffentlichen. Für bestimmte Maßnahmen sind darüber hinaus Normen des Deutschen Instituts für Normung (DIN) bzw. Euronormen (EN) zu beachten, die den Charakter einer Empfehlung haben.
All diese mitunter recht umfangreichen Regelwerke geben den derzeitigen sogenannten „Stand der Technik“ wieder, nicht unbedingt aber die Ergebnisse der aktuellsten wissenschaftlichen Forschungen, die man möglicherweise für Argumentationen zusätzlich heranziehen sollte. Die Einhaltung der Regelwerke lässt sich kaum "einklagen", die Formulierungen und teilweise sehr detaillierten und konkreten Festlegungen z.B. zur Breite von Gehwegen können aber Grundlage dafür sein, bestimmte Maßnahmen gegenüber der Verwaltung und Politik einzufordern.
Diese Planungsgrundlagen sind häufig im Detail oder auch wegen ihrer verkehrspolitischen Ausrichtung umstritten. Deshalb stellt der FUSS e.V. kontinuierlich in der mobilogisch! - der Zeitschrift für Ökologie, Politik Bewegung - geplante Veränderungen zur Diskussion oder berichtet über die Herausgabe von Regelwerken.
Sie finden hier Informationen zu folgenden aktuellen Planungsgrundlagen:
- Anmerkungen zur Planung und Gestaltung von Radschnellwegen (mobilogisch-Artikel, 4/14)
- Arbeitspapier Einsatz und Gestaltung von Radschnellverbindungen 2014
- Wo parken Sie denn? Fahrradabstellmöglichkeiten aus der Sicht des Fußverkehrs (mobilogisch-Artikel, 2/13)
- Richtlinien für die Anlage von Landstraßen RAL 2012
- Hinweise zum Fahrradparken 2012
- RiLSA Richtlinien für Lichtsignalanlagen 2010
- DIN Sicherheit von Fahrtreppen und Fahrsteigen 2009
- Richtlinien für das Sicherheitsaudit von Straßen (RSAS 2019)
- Richtlinien integrierte Netzgestaltung RIN 2008
- Hinweise Systemkosten Busbahn und Straßenbahn 2008
- Richtlinien Stadtstraßen RASt 2006
- Merkblatt Kreisverkehre 2006
Darüber hinaus bieten wir Ihnen eine Übersicht über alle geltenden fußverkehrsrelevanten Planungsgrundlagen (Literatur-Register) und unter Fußverkehrsanlagen finden Sie themenbezogene Hintergrundinformationen und Argumentationshilfen.