Sehr geehrte Damen und Herren,
in Wahrnehmung meiner Informationsfreiheitsrechte bitte ich um Zusendung einer vollständigen Auflistung
a) aller im Tiefbauamt genutzter juristischer Kommentare (digital/analog) zum Straßenverkehrsrecht und Straßenrecht unter Angabe der regelmäßig verwendeten Auflage(n) (ohne archivierte Exemplare älterer Auflage)
b) aller vom Tiefbauamt aktuell laufend abonnierter sowie andersweitig genutzter Fachzeitschriften zum Straßenverkehrsrecht und Straßenrecht (auch soweit die Fachzeitschriften weitere Themenschwerpunkte haben)
c) aller vom Tiefbauamt genutzter Fachdatenbanken (online/stationär) zum Straßenverkehrsrecht und Straßenrecht
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen,