FUSS e.V. Fachverband Fußverkehr Deutschland
vom 1. Februar 2007
Kreisverkehre sollen fußgängerfreundlicher werden: FUSS e.V. begrüßt die neue Gestaltungs-Richtlinie
Kreisverkehre wurden bisher aus der Sicht des Fußverkehrs wegen der schwer verständlichen Regelung und der Umwege abgelehnt. Im August 2006 veröffentlichte die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen ein stark überarbeitetes "Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehren".
Als positivste Änderung bezeichnete der FUSS e.V. Fachverband Fußverkehr Deutschland, dass zukünftig an innerstädtischen Kreisverkehrsplätzen die Überquerungsstellen als Fußgängerüberwege (Zeichen 293 StVO, "Zebrastreifen") ausgebildet werden sollen, um eine eindeutige und allgemein verständliche Regelung des Vorrangs zu erzielen. Deshalb fordert der Verband auch die Nachrüstung bestehender Anlagen. Zusätzlich kann die geschwindigkeitsdämpfende Wirkung an gering belasteten Knotenpunktzufahrten durch Teilaufpflasterungen der Überquerungsstellen unterstützt werden. Darüber hinaus sind grundsätzlich in allen Knotenpunktarmen Fahrbahnteiler (Mittelinseln) für Fußgänger vorzusehen.
Da Fußgänger bekanntlich besonders umwegempfindlich sind, darf der Zebrastreifen maximal 5 Meter von der Kreisaußenkante entfernt sein. Dennoch kann gegenüber einer normalen Kreuzungsanlage ein Umweg von ca. 30 Metern entstehen. Gegenüber einer Kreuzung mit einer Lichtsignalanlage schneidet ein Kreisverkehr eher günstig ab, da die im Durchschnitt auftretende Zeiteinsparung den räumlichen Umweg mindestens ausgleicht. Hinzu kommt, dass die Gehzeit kürzer und angenehmer empfunden wird als die Wartezeit an einer Ampel.
"Kleine Kreisverkehre" haben im Stadtverkehr für alle Verkehrsteilnehmer den Vorteil, dass der Fahrzeugverkehr verlangsamt, sowie die Zahl und die Schwere von Unfällen vermindert wird. Darüber hinaus führen Kreisverkehre insbesondere in Zeiten schwacher Verkehrsbelastungen zu günstigen Lärmemissionen und vermindern den Kraftstoffverbrauch und damit die Schadstoffemissionen.