Große Kreisverkehre sind als flächenfressende Kreuzungen zumindest in den Städten verpönt, „kleine Kreisverkehre“ werden dagegen immer beliebter, weil sie für einen ruhigen und gleichmäßigen Autoverkehrsfluss sorgen. Immerhin sind Fußgängerüberwege mit dem überarbeiteten Merkblatt bei Neueinrichtung Pflicht, aber häufig würden Rundum-Zebrastreifen oder Teilaufpflasterungen günstiger sein.
- Eine kritische Auseinandersetzung mit dem Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehren finden Sie als einen mit genauen Quellenangaben angereicherten Artikel „Kreisverkehre als Querungsanlagen für Fußgänger“ aus unserer Zeitschrift mobilogisch! (1/07) und
- in einer kürzeren Presse-Fassung „Neue Richtlinien zu Kreisverkehren“ vom 1.02.2007.