In den Baustellenbereichen sind die Durchgangsbreiten für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, die Fußwege benutzen müssen, häufig zu knapp bemessen. In der Regel wird zusätzlich der Radverkehr in die Wegeführung einbezogen, ohne das jedoch bei der Breite zu berücksichtigen. Insbesondere Menschen mit Mobilitätseinschränkungen haben darunter zu leiden, wenn die Durchgänge nicht benutzbar sind und dadurch für sie das gesamte Wegesystem unüberwindbare Barrieren aufweist. In manchem Baustellen-Chaos stellt sich die Frage, ob es dafür keine verbindlichen Regelungen gibt und wenn doch, wer für deren Einhaltung verantwortlich ist.
Im Folgenden wird versucht, diese und einige weitere Fragestellungen aus der Sicht der Fußgängerinnen und Fußgänger zu beantworten:
Baustellen [1] sind Störfälle im Wegenetz und vom menschlichen Körper weiß man, dass selbst kleinste Verengungen im Netz katastrophale Folgen haben können. Jedes Jahr geschehen in Deutschland etwa 2.300 Unfälle auf Innerortsstraßen bei denen bei der durchaus nicht allumfassenden polizeilichen Erfassung Baustellen als Problem angegeben wurden. Bei immerhin 85 % dieser Unfälle kommen Menschen zu Schaden. Aufgrund der räumlichen Einschränkung, der möglichen Konfliktpunkte und der besonderen Vorsicht insbesondere durch ängstliche Fußgängerinnen und Fußgänger ist die Anzahl der bei diesen Unfällen getöteten und verletzten Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern im Verhältnis zu allen im Stadtverkehr Verunglückten zwar gering (ca. 1 %) [2], doch stellt die Verkehrsunsicherheit direkt an der Baustelle nur einen Teilaspekt dar. Nicht erfasst werden die Schädigungen, Gefährdungen oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbaren Behinderungen oder Belästigungen [3], die insbesondere Fußgängerinnen und Fußgänger hinzunehmen haben. Dies gilt in Baustellenbereichen, auf Umleitungen oder beim Versuch, die Baustellen ohne vorgegebene Wegeführung zu benutzen oder sie zu umgehen.
Inhaltsübersicht
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Verwendete Quellen und Anmerkungen:
[1] In der Gesetzessprache werden Baustellen als „Arbeitsstellen“ bezeichnet.
[2] 2011: Von 210.427 Unfällen mit Personenschäden innerorts geschahen 1.949 in Baustellenbereichen. Insgesamt gab es 2.294 Unfälle in Baustellenbereichen (Statistisches Bundesamt). Dabei sind natürlich nur die Unfälle erfasst, bei denen bei der polizeilichen Unfallerfassung mehr oder weniger zufällig eine Baustellensituation mit angegeben wurde.
[3] Formuliert nach Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (Hrsg.): Straßenverkehrs-Ordnung StVO, in der Fassung vom 6. März 2013, § 1 (2)
Die insgesamt zu diesem Thema verwendete Literatur stellen wir Ihnen noch einmal zusammengefasst zur Verfügung.
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Dieser Beitrag wurde von Bernd Herzog-Schlagk aus Gransee unter Mitarbeit durch Elisabeth Güth aus Göttingen verfasst. Fotos: Carola Martin, Galerie/Lichtbildkunst „Zitronengrau“ (Rheinsberg), Elisabeth Güth (Göttingen) und Bernd Herzog-Schlagk (Gransee). Die Rechte für alle Fotos liegen grundsätzlich beim FUSS e.V.