Radabstellplätze an Standorten der Polizei
Die Fahrradabstellanlagen einer lokalen Polizeibehörde in Nordrhein-Westfalen interessierten einen Bürger. Er bat die Behörde um die Unterlagen zur konzeptionellen Planung und aktuell vorhandener Fahrradabstellanlagen an Standorten der Kreispolizeibehörde sowie zu deren Ausstattung. Er erläuterte, welche Informationen er genau haben möchte und definiert die verwendeten Begriffe, um sicher zu stellen, dass er sich im gewünschten Umfang ein Eindruck von dem Sachverhalt machen kann. So kann die Behörde auch genau erkennen, welche Informationen begehrt werden. Außerdem wollte er eine Übersicht der aktuell von der Polizei herausgegeben schriftlichen Informationen zum sicheren Abstellen von Fahrrädern. Innerhalb der 4-Wochen-Frist wurde sein Antrag ohne Festsetzung einer Gebühr beantwortet. Es lagen nicht detaillierte Unterlagen wie erhofft vor. Zum anonymisierten Antrag
In der Straßenverkehrsbehörde verwendete Fachliteratur
Ein Bürger interessierte sich dafür, welche (juristische) Fachliteratur die örtliche Straßenverkehrsbehörde bei ihren Entscheidungen heranzieht. Die Behörde vertrat die Ansicht, dass sie die erbetene Liste nicht erstellen müsse. Nach Einschaltung der Landesbeauftragten für Datenschutzes und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen wurde die Behörde darüber in Kenntnis gesetzt, dass das Aufbereiten der Informationen noch keine Beschaffung von Informationen oder Statistische Auswertung ist, zu denen die Behörde nicht verpflichtet ist. Schlussendlich bekam der Bürger etwa zwei Monate nach Antragsstellung die aus einem mehrere Jahre alten Rechtskommentar für Laien bestehende Liste. Es fielen keine Gebühren an. Zum anonymisierten Antrag
- Verlängerungsantrag Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW. Zum Antrag
- Entwicklung des Radverkehrs in Dortmund. Zum Antrag
- Daten zu Verkehrsunfällen mit Fußgängern und Radfahrern. Zum Antrag
- Transparenzanfrage zu Kontrollen des ruhenden Verkehrs Zum Vorgang
Dienstanweisung Verkehrsüberwachung
– folgt noch –