Baustellen
Baustellen-Umgehungen - Sicherung von Fußwegen und Querungsanlagen im Bereich von Arbeitsstellen
In den Baustellenbereichen sind die Durchgangsbreiten für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, die Fußwege benutzen müssen, häufig zu knapp bemessen. In der Regel wird zusätzlich der Radverkehr in die Wegeführung einbezogen, ohne das jedoch bei der Breite zu berücksichtigen. Insbesondere Menschen mit Mobilitätseinschränkungen haben darunter zu leiden, wenn die Durchgänge nicht benutzbar sind und dadurch für sie das gesamte Wegesystem unüberwindbare Barrieren aufweist. In manchem Baustellen-Chaos stellt sich die Frage, ob es dafür keine verbindlichen Regelungen gibt und wenn doch, wer für deren Einhaltung verantwortlich ist.
Im Folgenden wird versucht, diese und einige weitere Fragestellungen aus der Sicht der Fußgängerinnen und Fußgänger zu beantworten:
Baustellen [1] sind Störfälle im Wegenetz und vom menschlichen Körper weiß man, dass selbst kleinste Verengungen im Netz katastrophale Folgen haben können. Jedes Jahr geschehen in Deutschland etwa 2.300 Unfälle auf Innerortsstraßen bei denen bei der durchaus nicht allumfassenden polizeilichen Erfassung Baustellen als Problem angegeben wurden. Bei immerhin 85 % dieser Unfälle kommen Menschen zu Schaden. Aufgrund der räumlichen Einschränkung, der möglichen Konfliktpunkte und der besonderen Vorsicht insbesondere durch ängstliche Fußgängerinnen und Fußgänger ist die Anzahl der bei diesen Unfällen getöteten und verletzten Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern im Verhältnis zu allen im Stadtverkehr Verunglückten zwar gering (ca. 1 %) [2], doch stellt die Verkehrsunsicherheit direkt an der Baustelle nur einen Teilaspekt dar. Nicht erfasst werden die Schädigungen, Gefährdungen oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbaren Behinderungen oder Belästigungen [3], die insbesondere Fußgängerinnen und Fußgänger hinzunehmen haben. Dies gilt in Baustellenbereichen, auf Umleitungen oder beim Versuch, die Baustellen ohne vorgegebene Wegeführung zu benutzen oder sie zu umgehen.
Inhaltsübersicht
Hier finden Sie die vollständige Inhalts-Übersicht. Bei Interesse können Sie sich den Text auch als Broschüre herunterladen und ausdrucken.
Verwendete Quellen und Anmerkungen:
[1] In der Gesetzessprache werden Baustellen als „Arbeitsstellen“ bezeichnet.
[2] 2011: Von 210.427 Unfällen mit Personenschäden innerorts geschahen 1.949 in Baustellenbereichen. Insgesamt gab es 2.294 Unfälle in Baustellenbereichen (Statistisches Bundesamt). Dabei sind natürlich nur die Unfälle erfasst, bei denen bei der polizeilichen Unfallerfassung mehr oder weniger zufällig eine Baustellensituation mit angegeben wurde.
[3] Formuliert nach Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (Hrsg.): Straßenverkehrs-Ordnung StVO, in der Fassung vom 6. März 2013, § 1 (2)
Die insgesamt zu diesem Thema verwendete Literatur stellen wir Ihnen noch einmal zusammengefasst zur Verfügung.
Bei weitergehenden Anregungen und auch Bedenken gegenüber den Aussagen dieser Informationen nehmen Sie bitte mit FUSS e.V. Kontakt auf.
Dieser Beitrag wurde von Bernd Herzog-Schlagk aus Gransee unter Mitarbeit durch Elisabeth Güth aus Göttingen verfasst. Fotos: Carola Martin, Galerie/Lichtbildkunst „Zitronengrau“ (Rheinsberg), Elisabeth Güth (Göttingen) und Bernd Herzog-Schlagk (Gransee). Die Rechte für alle Fotos liegen grundsätzlich beim FUSS e.V.
Literatur Baustellen-Umgehungen
Es gibt eine Vielzahl von Ratgebern für die Einrichtung von Baustellen, da die Herstellung und der Handel von Verkehrszeichen und Einrichtungen aller Art einen nicht zu unterschätzenden Wirtschaftszweig darstellt. An dieser Stelle wird lediglich die in den Kapiteln (vgl. Inhalts-Übersicht) verwendete Literatur zusammengestellt. Wenn Sie hier eine kleine Auswahl besonders gelungener Hilfestellungen zu diesem Thema wünschen und dazu z.B. aus eigener Erfahrung Literatur mit Kurzbeschreibungen zur Verfügung stellen möchten, nehmen Sie bitte mit FUSS e.V. Kontakt auf.
- Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (Hrsg.): Straßenverkehrs-Ordnung StVO, in der Fassung vom 6. März 2013
Auf Internet-Seiten des Bundesministeriums der Justiz finden Sie die aktuelle Fassung der StVO . - Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (Hrsg.): Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung(VwV-StVO) in der Fassung vom 17. Juli 2009
Auf Internet-Seiten des Bundesministeriums der Justiz finden Sie die aktuelle Fassung der VwV-StVO. - Wiener Straßenverkehrskonvention oder Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr, Beschluss 8. November 1968, Änderungsstand 3.September 1993, Art. 4 Verkehrszeichen, Absatz d) iii
- Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen BMVBS: Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen RSA, Ausgabe 1995/2009 (4. überarbeitete Auflage 2001 mit zusätzlichen redaktionellen Hinweisen zur StVO und VwV-StVO vom September 2009). Bonn 2009
- Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen BMVBS: Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen und Straßen (ZTV-SA) (R 1), Köln, Ausgabe 1997, Berichtigter Nachdruck Juni 2001
- Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Arbeitsgruppe Straßenentwurf (Hrsg.): Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen RASt06 (R1), Ausgabe 2006, Köln 2007
- Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Arbeitsgruppe Straßenentwurf (Hrsg.): Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen EFA, Köln, Ausgabe 2002
- Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Arbeitsgruppe Straßenentwurf (Hrsg.): Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen HBVA (W1), Ausgabe 2011, Köln 2011
- Ausschuss für Arbeitsstätten – ASTA-Geschäftsführung (Hrsg.): Technische Regeln für Arbeitsstätten - Verkehrswege (ASR A1.8), Ausgabe: November 2012
- Unfallverhütungsvorschrift Bauarbeiten (BG-Vorschrift C22)
- Forschungsgesellschaft für das Straßen- und Verkehrswesen (Hrsg.): Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 99)
- Deutsches Institut für Normung e.V. (Hrsg.): DIN 18040-Band 1 und Band 2 Barrierefreis Bauen
- Deutscher Verkehrssicherheitsrat DVR, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Berlin, BG BAU Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (Hrsg.): Verkehrssicherung an Baustellen – Aus der Praxis für die Praxis, 2. Auflage, 2010
- Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen e.V. (AGSV): Baustellenabsicherung im Bereich von Geh- und Radwegen, Krefeld, 2006
- Dominik Bucheli, Samuel Flükiger, Adrian Halter, Thomas Schweizer: Fussgängerführung bei Baustellen – Hinweise für Bewilligungsbehörden und Bauunternehmen, Fussverkehr Schweiz (Hrsg.), Zürich, Oktober 2012
- Wolfgang Schulte: Mehr Sicherheit und Qualität an Arbeitsstellen …, in: Straßenverkehrstechnik, 4.2013, 6.2013, 8.2013 (wird fortgesetzt)
- FUSS e.V. (Hrsg.): Baustellen-Umgehungen - Sicherung von Fußwegen und Querungsanlagen im Bereich von Arbeitsstellen, Berlin 2013, Download als PDF-Datei
- Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern e.V. AGFK (Hrsg.): Leitfaden Baustellen. Führung von Fuß- und Radverkehr im Baustellenbereich mit Vollzugsempfehlungen, Juli 2015
Die Fragestellungen dieses Beitrages:
- Welche gesetzlichen Grundlagen gibt es?
- Welche Regelwerke kommen zur Anwendung?
- Wie ist die Zuständigkeit für die ordnungsgemäße Absicherung einer Baustelle geregelt?
- Welche Vorgaben und Kriterien gibt es für die Einrichtung von Baustellen?
- Was muss getan werden, um die Situation von Fußgängern neben Baustellen zu verbessern? (Vorschläge von FUSS e.V.)
Die Zusammenstellung erfolgte von Bernd Herzog-Schlagk aus Gransee und Elisabeth Güth aus Göttingen. Fotos: Carola Martin, Galerie/Lichtbildkunst „Zitronengrau“ (Rheinsberg), Elisabeth Güth (Göttingen) und Bernd Herzog-Schlagk (Gransee). Die Rechte für alle Fotos liegen grundsätzlich beim FUSS e.V.
Ein Artikel zum gleichen Thema erschien in der mobilogisch!, der Vierteljahres-Zeitschrift für Ökologie, Politik und Bewegung, Heft 4/2013. Einzelhefte der mobilogisch! können Sie in unserem Online-Shop in der Rubrik Zeitschrift bestellen.