Bußgelder sollen auch herabgesetzt werden, Teil 2
In der letzten mobilogisch! berichteten wir über die anstehenden Änderungen des Bußgeldkatalogs für Verstöße im Straßenverkehr. Das Bundesverkehrsministerium plante, die „differenzierte Anhebung der Geldbußen“ bis zum 1.1.2008 über die parlamentarisch-bürokratischen Hürden gebracht zu haben. Da Sie, werte Leserinnen und Leser, nichts davon in den Tagesmedien gehört haben, wissen Sie auch, dass dieser ehrgeizige Plan nicht geklappt hat.
Der Stand
Der Entwurf des Bundesverkehrsministeriums BMVBS „hängt“ im Augenblick zwischen Bundesrat und Bundesregierung. Im Dezember tagte eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Thema „Bußgeldkatalog-Reform“. Die Ergebnisse dieses Gesprächs wurden jedoch unter Verschluss gehalten. Eine Einigung sollte inoffiziell bis Januar erfolgen.
Gerüchten zu Folge scheinen sich unsere Befürchtungen zu bestätigen, dass am Ende die geplanten Erhöhungen der Sanktionen gegen Raser wieder reduziert und die geringen Bußgelder unverändert bleiben werden: So sollen Sanktionen bei Tempoüberschreitungen von bis zu 20 km/h innerorts nur noch um fünf auf 40 Euro erhöht werden.
Wir sind nicht allein
Da sich FUSS und UMKEHR bei den sehr kurzfristig erbetenen Abgabeterminen für die Stellungnahmen der Verbände im November allein auf weiter Straße wähnten, gaben wir unseren Kommentar beim BMVBS nicht nur, wie es sich gehört, vornehm ab, sondern versuchten über ein breit gestreutes Mailing und Schreiben an die zuständigen Landesministerien Druck zu erzeugen. Dabei kam Erfreuliches, Unangenehmes, auf jeden Fall Unerwartetes zu Tage:
Wir waren auf jeden Fall nicht die Einzigen, die kritisch die „Preisnachlässe“ für Autofahrer bei Verstößen gegen Fußgänger, Radfahrer, ÖPNV und Umwelt kommentierten. Der VCD gab ebenfalls einen Beitrag ab, in dem er forderte den Tatbestand des Vorsatzes auch bei innerörtlichen Geschwindigkeitsübertretungen und Parken auf Geh- und Radwegen einzuführen. Der Verband fordert für die letztgenannten Ord-nungswidrigkeiten „einen Regelsatz von mindestens 70, besser 100 .“ Weiterhin weist er darauf hin, dass die Bußgelder keinesfalls unter den Vollzugskosten liegen dürften. In diesem Zusammenhang sollten die Verwaltungsgebühren auf 65 Euro angehoben werden, auch allein um das Unterlaufen der Bußgelder beim Eintreten der Halterhaftung zu unterbinden.
Angeregt durch unsere Öffentlichkeitsarbeit gab auch die Vereinigung der Stadt-, Regional- und Landschaftsplaner SRL eine Stellungnahme ab, für die sie sogar eine Fristverlängerung gewährt bekam. Die SRL hob insbesondere auf den Fort-fall des Tatbestandes der Behinderung bei vielen Arten von Parkverstößen ab, womit die Buß-geldhöhe effektiv reduziert werde.
Eine kleine Sensation war es für uns, dass selbst der Verband der Motorjournalisten eine Pressemitteilung in unserem Sinne herausgab, in der er die Kritik „eines großen Automobil-clubs für nicht nachvollziehbar“ erachtete.
Reaktion des BMVBS
Ulrich Kasparick, parlamentarischer Staatssekretär beim BMVBS verteidigte uns gegenüber den Entwurf. Die geplante „leichte Absenkung um höchstens 5 Euro (..) lässt kaum einen negativen Einfluss auf das Verhalten der Verkehrs-teilnehmer erwarten.“ In einem gewissen Sinn hat er natürlich damit Recht: Was vorher schon mit zu billigen 25 Euro Verwarnungsgeld geahndet werden konnte, hätte in Zukunft mit 20 Euro wohl genauso wenig Auswirkungen wie zuvor. Da jedoch die Kommunen zur Zeit darauf drängen, die Parkgebühren in den Parkraumbewirtschaftungszonen erhöhen zu dürfen, wird es mit dem geplanten Nachlass bei vielen Autofahrern zu betriebswirtschaftlichen Abwägungen kommen: Lieber nimmt man dann ein eventuelles, geringes Bußgeld in Kauf als regelmäßig teure Parkgebühren zu entrichten.
Der VCD geht in seiner Stellungnahme davon aus, dass gerade im Lieferverkehr die Bußgelder „von vorneherein einkalkuliert“ werden. Das Ordnungswidrigkeitengesetz schreibt jedoch vor: „Die Geldbuße soll den wirtschaftlichen Vorteil, den der Täter aus der Ordnungswidrigkeit gezogen hat, übersteigen.“ Allein aus dieser Vorschrift kann eine Erhöhung der Geldbußen für Falschparken gefolgert werden!
Ulrich Kasparick verweist weiter darauf, dass die geplant verbilligten Tatbestände nur bei unterstellter Fahrlässigkeit erhoben würden, also ohne dass der „Betroffene die Folgen bewusst in Kauf genommen“ habe. - Auch ohne böswillige Interpretation kann man hier eine Windschutzscheibenperspektive unterstellen: Betroffen vom behindernden Falschparken sind nun mal z.B. Rollstuhlfahrer und nicht die Autofahrer, die nur mit einem geringen Sanktions-risiko rechnen müssen. Angesichts der man-gelnden Kommunikation der Auswirkungen des Falschparkens in der Öffentlichkeit kann man z.Z. dem Autofahrer tatsächlich fahrlässige Ahnungslosigkeit unterstellen. Diese Haltung und Unwissenheit wird durch die Senkung der Bußen jedoch weiter gefördert.
Bedingt zu Recht verweist der Staatssekretär auf geplante „erhebliche Anhebungen der Geldbußen“ bei fußgängerrelevanten Fehlverhalten von Autofahrern: „Teilweise auf das Doppelte der heutigen Regelsätze“ sollen fehlende Rücksichtnahme auf schwächere Verkehrsteilnehmer im Allgemeinen, beim Abbiegen, beim Fahren aus einem Grundstück und Fehlverhalten an Zebrastreifen geahndet werden. Mit seiner Aussage „auf das Doppelte“ hat der Staatssekretär ein wenig übertrieben: Verdoppelt wurde keines der genannten Bußgelder, idR wurden die Sanktionen um ein bis zwei Drittel angehoben.
Reaktionen der Länderministerien
Immerhin die Hälfte der angeschriebenen Landesministerien antworteten uns, wobei jedoch wiederum davon die Hälfte lediglich rein formale Schreiben schickten.
Der Innensenator von Hamburg stellte klar, dass ein parteiübergreifender Beschluss der Bürgerschaft im Jahre 2005 die Reformierungsbemühungen auf Bundesebene in Gang brach-ten. Außerdem wies er darauf hin, dass Hamburg – wie von FUSS e.V. stets gefordert - „zunächst auch für eine Erhöhung der Verstöße im ruhenden Verkehr plädiert hatte. Allerdings haben die Beratungen auf Ebene der Verkehrsministerkonferenz gezeigt, dass eine Erhöhung gegenwärtig nicht konsensfähig wäre.“ Um das Gesamtvorhaben nicht zu gefährden, sei man von dieser Forderung zurückgetreten.
Das will das Saarland laut einem Schreiben vom 23.10. jedoch nicht tun: „Die geplante Absenkung des Sanktionsniveaus für gewisse Halt- und Parkverkehrsverstöße mit Behinderungen, die auch zu konkreter Gefährdung von Fußgängern führen können, kritisieren Sie zu Recht. Ihr werden wir im weiteren Gesetzgebungsverfahren auch nicht zustimmen.“ Das Land Berlin sieht das ähnlich und hat in seiner eigenen Stellungnahme „eine Erhöhung (für relevante Parkverstöße) wie im ursprünglichen Entwurf vorgesehen“ gefordert. Schließlich schrieb uns das rheinland-pfälzische Innenministerium, man habe die ausbleibende Erhöhung der Sanktionen beim Falschparken „in Übereinstimmung mit (...) auch einer Reihe anderer Bundesländer bedauert.“
Zumindest wissen wir nun also von vier Bundesländern, die eigentlich eine Erhöhung der Geldbußen fürs Falschparken wollen. Da sollte doch noch was zu machen sein im weiteren parlamentarischen Ablauf bei der Umsetzung der Reform!
Soziale Aspekte
Die Verordnung zum Bußgeldkatalog für Verwarnungsgelder und das Ordnungswidrigkeitengesetz sehen lediglich kursorisch eine Berücksichtigung der finanziellen Lage der Verwarnten vor:
- „Ist im Bußgeldkatalog ein Regelsatz für das Verwarnungsgeld von mehr als 20 Euro vorgesehen, so kann er bei offenkundig außergewöhnlich schlechten wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen bis auf 20 Euro ermäßigt werden.“ (1)
- „Auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters kommen in Betracht; bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten bleiben sie jedoch in der Regel unberücksichtigt.“ (2)
Ende letzten Jahres wurde zu diesem Aspekt eine Petition beim Bundestag vorgelegt. Die Begründung lautete: „Ein Bußgeld für eine Ordnungswidrigkeit sollte Jeden in etwa gleich schwer treffen bei identischem Vergehen. Offensichtlich ist jedoch ein Bußgeld in einer bestimmten absoluten Höhe für einen Hartz IV-Empfänger oder einen Studenten eine weitaus gravierendere Belastung als zum Beispiel für einen Manager. Daher sollte man die Bußgelder an das Einkommen des Beschuldigten anpassen, dazu bieten Tagessätze (1/30 des Monatseinkommens) ein adäquates Werkzeug. Dadurch wird eine Gerechtigkeit wiederhergestellt, die sich mit absoluten Bußgeldbeträgen nicht erreichen lässt.“
Die Unterzeichnungsfrist ist Mitte Dezember abgelaufen, die Petition wurde nur von 280 Personen unterstützt und befindet sich z.Z. in der Bearbeitung des Petitionsausschusses. Fraglich ist, ob sich der Bundestagsausschuss dem Wunsch anschließt, schließlich ist der Verwaltungsaufwand zur Feststellung der Einkommensverhältnisse nicht unbeträchtlich – und das bei Ordnungswidrigkeiten...
Verwendung der Bußgelder
Die Bußgelder fließen in die Haushalte der Länder und Kommunen; die Aufteilung ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Die Verkehrsministerkonferenz hat im Rahmen dieser Bußgeldreform sich dafür eingesetzt, dass die Mehreinnahmen „für Zwecke der Verkehrssicherheitsarbeit eingesetzt werden“. (3) Da in der Begründung für die Gesetzesänderung die Notwendigkeit einer „nachhaltigen Überwachung“ aufgrund positiver Erfahrungen von Nachbarstaaten gefordert wird, könnte das Geld vielleicht tatsächlich in die Tempo- und Falschparkkontrolle fließen. Da sind jedoch die Finanzminister der Länder vor, die das strikt ablehnen.
In Kürze
Erwartungsgemäß wurde die Bußgeldkatalog-Reform nicht zum 1.1.08 „über die Bühne gebracht“, jedoch laufen die Vorbereitungen weiter. Weiterhin stehen neben den erhöhten Bußgeldern für Raser Preisnachlässe für Fehlverhalten gegenüber Fußgängern im Entwurf. Einige Bundesländer haben uns mitgeteilt, dass sie eigentlich für höhere Bußgelder beim Parken auf Geh- und Radwegen seien.
Quellennachweise:
- Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbots wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, § 2 (5)
- § 17 Abs. 3 OWiG: (3), Satz 2
- Referentenentwurf „Gesetz zur Änderung des StVG und des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten“, Begründung
Dieser Artikel von Stefan Lieb ist in mobilogisch! , der Vierteljahres-Zeitschrift für Ökologie, Politik und Bewegung, Heft 1/2008, erschienen.
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