Foto: Philipp Grashorn, FUSS e.V.

In den Baustellenbereichen sind die Durchgangsbreiten für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, die Fußwege benutzen müssen, häufig zu knapp bemessen. In der Regel wird zusätzlich der Radverkehr in die Wegeführung einbezogen, ohne das jedoch bei der Breite zu berücksichtigen. Insbesondere Menschen mit Mobilitätseinschränkungen haben darunter zu leiden, wenn die Durchgänge nicht benutzbar sind und dadurch für sie das gesamte Wegesystem unüberwindbare Barrieren aufweist. In manchem Baustellen-Chaos stellt sich die Frage, ob es dafür keine verbindlichen Regelungen gibt und wenn doch, wer für deren Einhaltung verantwortlich ist.

Im Folgenden wird versucht, diese und einige weitere Fragestellungen aus der Sicht der Fußgängerinnen und Fußgänger zu beantworten:

Eine viel Platz einnehmende Fußgängerin an einer Engstelle. (Foto: Elisabeth Güth, FUSS e.V.)Welche gesetzlichen Grundlagen gibt es?
Durcheinander von Absperrgittern und Aufstellfüßen. (Foto: Bernd Herzog-Schlagk, FUSS e.V.)Welche Regelwerke kommen zur Anwendung?
Frau hat sich in Baustellensituation auf der Fahrbahn verirrt. (Foto: Elisabeth Güth, FUSS e.V.)Wie ist die Zuständigkeit für die ord­nungs­ge­mäße Ab­siche­rung einer Baustelle geregelt?
Foto: Elisabeth Güth, FUSS e.V. Welche Vorgaben und Kriterien gibt es für die Ein­rich­tung von Bau­stellen?
Diagonalrohr an einer Baustellenrüstung ragt in den Gehweg hinein. (Foto: Elisabeth Güth, FUSS e.V.)Was muss getan werden, um die Situa­tion von Fuß­gängern neben Baus­tellen zu ver­bessern? (Vor­schlä­ge von FUSS e.V.)

 

Frau in Begleitung eines sich klein machenden Mannes kopiert Schild 'Mutter mit Kind' an einer Baustelle.
Foto: Carola Martin, Galerie/Lichtkunst „Zitronengrau“ (Rheinsberg)

Baustellen [1] sind Störfälle im Wegenetz und vom menschlichen Körper weiß man, dass selbst kleinste Verengungen im Netz katastrophale Folgen haben können. Jedes Jahr geschehen in Deutschland etwa 2.300 Unfälle auf Innerortsstraßen bei denen bei der durchaus nicht allumfassenden polizeilichen Erfassung Baustellen als Problem angegeben wurden. Bei immerhin 85 % dieser Unfälle kommen Menschen zu Schaden. Aufgrund der räumlichen Einschränkung, der möglichen Konfliktpunkte und der besonderen Vorsicht insbesondere durch ängstliche Fußgängerinnen und Fußgänger ist die Anzahl der bei diesen Unfällen getöteten und verletzten Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern im Verhältnis zu allen im Stadtverkehr Verunglückten zwar gering (ca. 1 %) [2], doch stellt die Verkehrsunsicherheit direkt an der Baustelle nur einen Teilaspekt dar. Nicht erfasst werden die Schädigungen, Gefährdungen oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbaren Behinderungen oder Belästigungen [3], die insbesondere Fußgängerinnen und Fußgänger hinzunehmen haben. Dies gilt in Baustellenbereichen, auf Umleitungen oder beim Versuch, die Baustellen ohne vorgegebene Wegeführung zu benutzen oder sie zu umgehen.

Inhaltsübersicht

Hier finden Sie die vollständige Inhalts-Übersicht. Bei Interesse können Sie sich den Text auch als Broschüre herunterladen und ausdrucken.

Verwendete Quellen und Anmerkungen:

[1] In der Gesetzessprache werden Baustellen als „Arbeitsstellen“ bezeichnet.

[2] 2011: Von 210.427 Unfällen mit Personenschäden innerorts geschahen 1.949 in Baustellenbereichen. Insgesamt gab es 2.294 Unfälle in Baustellenbereichen (Statistisches Bundesamt). Dabei sind natürlich nur die Unfälle erfasst, bei denen bei der polizeilichen Unfallerfassung mehr oder weniger zufällig eine Baustellensituation mit angegeben wurde.

[3] Formuliert nach Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (Hrsg.): Straßenverkehrs-Ordnung StVO, in der Fassung vom 6. März 2013, § 1 (2)

 

Die insgesamt zu diesem Thema verwendete Literatur stellen wir Ihnen noch einmal zusammengefasst zur Verfügung.

Bei weitergehenden Anregungen und auch Bedenken gegenüber den Aussagen dieser Informationen nehmen Sie bitte mit FUSS e.V. Kontakt auf.

Dieser Beitrag wurde von Bernd Herzog-Schlagk aus Gransee unter Mitarbeit durch Elisabeth Güth aus Göttingen verfasst. Fotos: Carola Martin, Galerie/Lichtbildkunst „Zitronengrau“ (Rheinsberg), Elisabeth Güth (Göttingen) und Bernd Herzog-Schlagk (Gransee). Die Rechte für alle Fotos liegen grundsätzlich beim FUSS e.V.